Inklusion bei pro move: Verantwortung, Herausforderungen und fairer Nachteilsausgleich
Inklusion im Arbeitsalltag. Wie pro move Verantwortung übernimmt und Inklusion täglich lebt
Inklusion am Arbeitsplatz ist für pro move kein Zusatzprojekt, sondern ein zentraler Bestandteil unserer Identität. Wir tragen Verantwortung für Menschen, die im Arbeitsmarkt oft übersehen werden – und schaffen Rahmenbedingungen, in denen sie ihre Stärken einbringen können. Diese Aufgabe verlangt Flexibilität, Geduld und zusätzliche Ressourcen, aber sie macht pro move zu dem, was wir sind: ein Betrieb, der wirtschaftliche Leistung und soziale Verantwortung bewusst miteinander verbindet.
In unserem Arbeitsalltag bedeutet das, Prozesse so zu gestalten, dass unterschiedliche Fähigkeiten Platz finden. Dazu gehören angepasste Abläufe, individuelle Unterstützung, zusätzliche Qualifizierungszeiten und eine Arbeitsorganisation, die auf Stabilität und Teilhabe ausgelegt ist. Diese strukturellen Mehrbelastungen sind kein Zeichen geringerer Effizienz, sondern Ausdruck gelebter Inklusion – und sie erfordern faire Rahmenbedingungen, damit wir unseren Auftrag nachhaltig erfüllen können.
Ein zentraler Baustein dafür ist der sogenannte „Besondere Aufwand“, der im Sozialgesetzbuch IX verankert ist. Er dient nicht als Subvention, sondern als notwendiger Nachteilsausgleich für die zusätzlichen Kosten, die ausschließlich durch die inklusive Beschäftigung entstehen. Für pro move ist dieser Ausgleich essenziell, um wirtschaftliche Stabilität und soziale Verantwortung dauerhaft miteinander zu verbinden.
Grundlage dieses Beitrags ist der Fachartikel „Der Besondere Aufwand als Fördertatbestand der Integrationsämter für Inklusionsbetriebe“ von Ulrich Adlhoch, erschienen in der Fachzeitschrift Behinderung und Recht (2023/2024).
